Vom Auswärtigen Amt
“Das Visum ist gebührenfrei. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland beteiligt werden muss, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldung aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörden mindestens drei Monate. Im Einzelfall kann es deutlich länger dauern. Nach der Einreise: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.”
Was Sie brauchen
- Sie müssen ein Antragsformular VIDEX, biometrische Passfotos und einen gültigen Reisepass vorlegen. Zum Kind: Geburtsurkunde (für vietnamesische Urkunden mit Legalisation), Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. deutscher Pass, Personalausweis, Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungs-urkunde) und Meldebescheinigung (≤ 6 Monate; entfällt, wenn das Kind noch nicht in Deutschland lebt). Zum Sorgerecht legen Sie je nach Familienkonstellation den passenden Nachweis vor — bei verheirateten Eltern die Eheurkunde, bei unverheirateten Eltern und in Vietnam geborenem Kind die Geburtsurkunde mit beiden Eltern, bei unverheirateten Eltern und in Deutschland geborenem Kind eine beurkundete Sorgeerklärung. Vom deutschen Elternteil legen Sie eine Passkopie vor (mit Ein- und Ausreisestempeln, soweit vorhanden). Eine private Krankenversicherung ist erst nach Visumerteilung vorzulegen — die Visastelle benachrichtigt Sie telefonisch. Wenn das Kind noch nicht geboren ist, ersetzen alternative Nachweise (Schwangerschaftsbescheinigung mit voraussichtlichem Geburtstermin und Vaterschaftsnachweis) die Geburtsurkunde und den Sorgerechts-nachweis.
Checkliste
11Antragsformular und Ausweisdokumente
- Antragsformular (VIDEX). In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst *
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie in der Fotomustertafel. Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
- Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument). Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt) *
Unterlagen zum Kind
- Geburtsurkunde des Kindes. Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden. Ausnahme: Eine deutsche Geburtsurkunde muss nicht legalisiert werden. Wenn das Kind noch nicht geboren ist, beachten Sie bitte die Hinweise unten *
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes. Als Nachweise können Sie eine oder mehrere der folgenden Unterlagen vorlegen: Kopie des deutschen Reisepasses, Personalausweis, deutsche Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde *
- Meldebescheinigung des Kindes. Meldebescheinigung des Kindes in Deutschland, nicht älter als 6 Monate. Ausnahme: Wenn das Kind noch nicht in Deutschland lebt oder noch nicht geboren ist, muss keine Meldebescheinigung vorgelegt werden. Machen Sie in diesem Fall bitte Angaben zum geplanten Aufenthaltsort in Deutschland *
Nachweis Sorgerecht
- Nachweis über das Sorgerecht. Der nachziehende Elternteil muss das Sorgerecht für das deutsche Kind haben. Je nach Situation der Eltern kann dies mit verschiedenen Unterlagen nachgewiesen werden. a) Die Eltern sind miteinander verheiratet. Verheiratete Eltern haben in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Nachweis: Eheurkunde der Eltern. Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden. b) Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet und das Kind wurde in Vietnam geboren. Wenn beide Elternteile in der vietnamesischen Geburtsurkunde eingetragen wurden, sind in der Regel keine weiteren Nachweise erforderlich — die Geburtsurkunde genügt. c) Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet und das Kind wurde in Deutschland geboren. Eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht bedeutet nicht automatisch, dass die Eltern die gemeinsame Sorge haben. Es muss ausdrücklich von beiden Eltern eine sog. Sorgeerklärung abgegeben werden. Diese Erklärung muss beurkundet werden. Wenn die Erklärung nicht in der Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und die Urkunde über die Zustimmung der Mutter enthalten ist, muss eine gesonderte Urkunde vorgelegt werden *
Unterlagen zum deutschen Elternteil
- Pass des deutschen Elternteils. Legen Sie den Pass des deutschen Elternteils in Kopie vor. Wenn es in den vergangenen Jahren Reisen nach Vietnam gab, kopieren Sie bitte auch die Seiten mit den entsprechenden Ein- und Ausreisestempeln *
Krankenversicherung
- Krankenversicherung. Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise für mindestens drei Monate ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt *
Alternative Nachweise (Kind noch nicht geboren)
- Ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft. In der Bescheinigung muss der voraussichtliche Geburtstermin angegeben sein
- Nachweis der Vaterschaft. Da ein ungeborenes Kind noch keine Geburtsurkunde hat, muss nachgewiesen werden, wer die rechtlichen Eltern des Kindes sind. a) Die Eltern sind miteinander verheiratet. Nachweis: Eheurkunde der Eltern. Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden. b) Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet: Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter — die Erklärungen müssen beurkundet werden. Falls der nachziehende Elternteil der werdende Vater ist, muss auch eine Sorgeerklärung vorgelegt werden
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