VISAHJELP

Visum für den Elternnachzug zu Fachkräften

Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Eltern nachholen. Seit 1. März 2024 ermöglicht Deutschland den Familiennachzug für Eltern von Fachkräften, die ihren Aufenthaltstitel als Fachkraft erstmals ab dem 1. März 2024 erhalten haben. Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin der Fachkraft dauerhaft mit dieser in Deutschland lebt, kann ein Visum nach dieser Kategorie auch für die Schwiegereltern der Fachkraft beantragt werden. Voraussetzungen: (1) die Fachkraft hat einen der folgenden Aufenthaltstitel erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erhalten — Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG), ICT-Karte (unternehmensinterner Transfer), § 18a (Fachkraft mit Berufsausbildung), § 18b (Fachkraft mit akademischer Ausbildung), § 18c Abs. 3 (Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte), § 18d (Forscher), § 18f (mobiler Forscher), § 19c Abs. 1 als leitende/r Angestellte/r, Führungskraft, Unternehmensspezialist/in, Wissenschaftler/in, Gastwissenschaftler/in, Ingenieur/in oder Techniker/in im Forschungsteam von Gastwissenschaftler/innen oder Lehrkraft, § 19c Abs. 2 (IT-Spezialist mit Berufserfahrung) oder Abs. 4 Satz 1 (Spezialitätenkoch), oder § 21 (selbständige Tätigkeit / Unternehmer); (2) die Fachkraft kann den Lebensunterhalt für die Eltern bzw. Schwiegereltern und ggf. andere Familien-angehörige eigenständig sichern. Rechtsgrundlage ist § 36 Abs. 3 AufenthG (privilegierter Eltern- und Schwiegerelternnachzug zu Fachkräften).

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland beteiligt werden muss, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldung aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörden mindestens drei Monate. Im Einzelfall kann es deutlich länger dauern. Nach der Einreise: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen ein Antragsformular VIDEX, biometrische Passfotos und einen gültigen Reisepass vorlegen. Von der Fachkraft (Sponsor) stammen: Pass- und Aufenthaltstitel-Kopie (Vorder- und Rückseite) — bei Schwiegerelternnachzug zusätzlich Pass- und Aufenthaltstitel-Kopie des Ehepartners; eine Meldebescheinigung in Deutschland (≤ 6 Monate; entfällt bei gleichzeitigem Zuzug); ein aktueller Arbeitsvertrag mit Gehaltsnachweisen der letzten drei Monate; ggf. zusätzliche Nachweise zum Lebensunterhalt, wenn das Gehalt allein nicht reicht; sowie eine legalisierte Geburtsurkunde der Fachkraft — bei Schwiegerelternnachzug stattdessen die legalisierte Geburtsurkunde des Ehepartners und die legalisierte Eheurkunde. Von Ihnen als nachziehende Eltern legen Sie eine aktuelle Meldebestätigung der örtlichen Polizei vor (≤ 6 Monate). Eine private Krankenversicherung ist erst nach Visumerteilung vorzulegen — die Visastelle benachrichtigt Sie telefonisch. Vollständige Eligibilitätsvoraussetzungen (insbesondere die Aufenthaltstitel-Kategorien der Fachkraft und die Stichtagsregel ab 1. März 2024) finden Sie in der Einleitung oben.

Checkliste

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01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Antragsformular (VIDEX). In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie in der Fotomustertafel. Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument). Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt) *
02

Unterlagen zur Fachkraft in Deutschland

  • Pass und Aufenthaltstitel. Legen Sie eine Kopie des Passes sowie des aktuellen Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite) der Fachkraft, zu der der Nachzug erfolgen soll, vor. Wenn es sich bei den nachziehenden um die Schwiegereltern der Fachkraft handelt, legen Sie bitte auch eine Kopie des Passes und des Aufenthaltstitels des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin vor *
  • Meldebescheinigung der Fachkraft. Meldebescheinigung der Fachkraft in Deutschland, nicht älter als 6 Monate. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, welche Personen mit der Fachkraft in einem Haushalt wohnen. Ausnahme: Wenn die Angehörigen gleichzeitig mit der Fachkraft nach Deutschland ziehen, muss keine Meldebestätigung vorgelegt werden. Machen Sie in diesem Fall bitte Angaben zum geplanten Wohnort in Deutschland *
  • Arbeitsnachweis der Fachkraft. Legen Sie bitte Ihren aktuellen Arbeitsvertrag sowie einen Nachweis über die Gehaltszahlungen der letzten drei Monate vor *
  • Ggf. zusätzliche Nachweise zum Lebensunterhalt. Wenn das Gehalt der Fachkraft allein nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, legen Sie weitere Nachweise darüber vor, wie der Lebensunterhalt gesichert werden soll
03

Familienverhältnis

  • Geburtsurkunde der Fachkraft. Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden. Wenn es sich bei den nachziehenden um die Schwiegereltern der Fachkraft handelt, legen Sie bitte stattdessen die legalisierte Geburtsurkunde des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin sowie die legalisierte Eheurkunde vor *
04

Unterlagen zu den nachziehenden Eltern

  • Meldebescheinigung der Eltern. Aktuelle Meldebestätigung der örtlichen Polizei für die Eltern, die nachziehen sollen. Die Bestätigung darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein *
05

Krankenversicherung

  • Krankenversicherung. Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise für mindestens drei Monate ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt *

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