VISAHJELP

Begleitende Familienangehörige

Nationales Visum für Familienangehörige, die einen Inhaber eines deutschen Aufenthaltstitels (z.B. Fachkraft, Studierende, Forscher) nach Deutschland begleiten oder dort nachziehen (Familiennachzug nach § 29 AufenthG). Voraussetzung sind der legalisierte Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (Heiratsurkunde bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern oder Geburtsurkunde bei Kindern) und — bei minderjährigen Kindern, die mit nur einem Elternteil reisen — zusätzliche Nachweise zum Sorgerecht.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei Familienzusammenführungsvisa wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Wohnort eingeholt. Unvollständige oder nicht ordnungsgemäß legalisierte Urkunden können die Bearbeitungsdauer verlängern oder zur Ablehnung führen. Falsche oder unvollständige Angaben können ein Ausweisungsinteresse begründen.”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen je nach Familienverhältnis unterschiedliche legalisierte Urkunden vorlegen. Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern: die legalisierte Heiratsurkunde bzw. die legalisierte Eintragungsurkunde der Lebenspartnerschaft, bei Vorehen zusätzlich das legalisierte Scheidungsurteil. Bei Kindern: die legalisierte Geburtsurkunde. Bei minderjährigen Kindern, die mit nur einem Elternteil reisen, kommen je nach Sorgerechtssituation zusätzliche Nachweise hinzu — bei alleiniger Sorge ein legalisierter Sterbe-/Verschollenheits- oder Sorgerechtsbeschluss, bei gemeinsamer Sorge eine unterschriftsbeglaubigte Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Außerdem werden ein Reisepass und ein Krankenversicherungsschutz für die Einreise benötigt.

Checkliste

8
01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular, VIDEX) *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses

a) Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner

  • Legalisierte Urkunden zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (Hinweise zur Legalisation vietnamesischer Urkunden) — Heiratsurkunde oder Urkunde über die Eintragung der Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen zusätzlich legalisiertes Scheidungsurteil

b) Kinder

  • Legalisierte Urkunden zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses — Geburtsurkunde
03

Zusätzliche Nachweise bei minderjährigen Kindern mit nur einem Elternteil

a) Bei alleiniger Sorge

  • Bei alleiniger Sorge: Als Nachweis muss die legalisierte Sterbeurkunde, legalisierte Verschollenheitserklärung des anderen Elternteils oder ein legalisierter gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden (Hinweise zur Legalisation vietnamesischer Urkunden). Ausnahme: Bei nicht-ehelichen Kindern, in deren Geburtsurkunde kein Vater eingetragen wurde, ist kein weiterer Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung der Mutter erforderlich

b) Bei gemeinsamer Sorge

  • Bei gemeinsamer Sorge: Wenn die Eltern getrennt leben und das Kind nur zu einem Elternteil nachzieht, muss der andere, ebenfalls sorgeberechtigte, Elternteil sein Einverständnis erklären. Die Einverständniserklärung muss mit Beglaubigung der Unterschrift abgegeben werden. Die Beglaubigung ist möglich: in Vietnam bei den deutschen Auslandsvertretungen abgegeben (mehr Informationen zur Beglaubigung: Kopie- und Unterschriftsbeglaubigungen — Auswärtiges Amt diplo.de); in Deutschland bei einer deutschen Behörde, einem Notar oder einer Notarin oder bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin; in einem anderen Land bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort. Unterschriftsbeglaubigungen von vietnamesischen Auslandsvertretungen außerhalb Deutschlands werden nicht anerkannt. Bitte nutzen Sie das Muster
04

Krankenversicherung

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten *

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