VISAHJELP

Arbeitsplatzsuche für anerkannte Fachkräfte (Chancenkarte)

Nationales Visum zur Arbeitsplatzsuche für Personen, deren ausländische Qualifikation in Deutschland bereits anerkannt ist (Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach den Vorschriften des AufenthG zur Chancenkarte, eingeführt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024). Die Chancenkarte ermöglicht die Einreise nach Deutschland zur Suche eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, wenn entweder eine akademische Ausbildung mit ANABIN-Eintrag „H+" für Abschluss und Hochschule oder eine berufliche Ausbildung mit Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle in Deutschland vorliegt. Während des Aufenthalts ist eine geringfügige Probebeschäftigung sowie eine Nebenbeschäftigung im erlernten Beruf grundsätzlich erlaubt; die Hauptzweck der Chancenkarte bleibt aber die Arbeitsplatzsuche.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Hinweis: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen).”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen ein selbstverfasstes Motivationsschreiben (Tätigkeitsfelder, Bewerbungen, geplante Unterkunft), den Qualifikationsnachweis entsprechend Ihrer Ausbildung — entweder Abschlusszeugnis mit ANABIN-Auszügen für Abschluss und Hochschule (jeweils „H+", Abschluss bei der Hochschule aufgeführt) oder Ausbildungszeugnis mit Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle in Deutschland — sowie einen Finanzierungsnachweis (Sperrkonto mit monatlich 1 091 €, förmliche Verpflichtungserklärung mit Bonitätsnachweis und Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche", oder eine konkrete Nebenbeschäftigung) vorlegen. Hinzu kommen ein tabellarischer Lebenslauf, ein Reisepass, biometrische Passfotos und ein privater Krankenversicherungsschutz im gesamten Schengen-Raum mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000 € für die gesamte Gültigkeitsdauer der Chancenkarte. Der Nachweis von Sprachkenntnissen ist nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Antrags.

Checkliste

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01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular, VIDEX) *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Lebenslauf und Motivation

  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
  • Selbstverfasstes Motivationsschreiben. Selbstverfasstes Schreiben, aus dem hervorgehen sollte, für welche Arbeitsbereiche und -stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen oder bereits beworben haben, und welche Unterkunft Sie während des Aufenthalts in Deutschland nutzen werden *
03

Qualifikationsnachweise

a) Mit akademischer Ausbildung

  • Qualifikationsnachweis bei akademischer Ausbildung. Abschlusszeugnis und Auszüge aus der Datenbank ANABIN (Abschluss und Hochschule getrennt, beide müssen als „H+" gelistet und der Abschluss bei der Hochschule aufgeführt werden) und ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrung

b) Mit Berufsausbildung

  • Qualifikationsnachweis bei Berufsausbildung. Zeugnis Ihrer Ausbildung und Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle in Deutschland sowie ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrung. Die zuständige Stelle und weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier: www.anerkennung-in-deutschland.de
04

Sprachkenntnisse

  • (Optional) Sprachzertifikat. Der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch ist nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags
05

Nachweis der Finanzierung

Sperrkonto

  • Sperrkonto mit einem monatlichen Guthaben von 1 091 € für die Dauer des geplanten Aufenthalts. Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto/375488

Verpflichtungserklärung

  • Förmliche Verpflichtungserklärung eines Sponsors in Deutschland. Die Verpflichtungserklärung muss bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors abgegeben werden und den Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche" klar erkennen lassen. Akzeptiert werden nur Verpflichtungserklärungen mit dem Vermerk „Bonität nachgewiesen"

Konkrete Nebenbeschäftigung

  • Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen
06

Krankenversicherung

  • Krankenversicherung. Privater Krankenversicherungsschutz ab dem Tag der Einreise mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30 000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte *
07

Weitere Vorbereitung (optional)

  • (Optional) Weitere Nachweise zu bereits erfolgten Vorbereitungen zur Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche, z. B. Einladungen zu Bewerbungsgesprächen

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