VISAHJELP

Fachkräfte mit Berufsausbildung

Nationales Visum für die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland mit anerkannter Berufsausbildung (Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken nach § 18a AufenthG). Voraussetzung sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot in einem qualifizierten Beruf und ein Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle in Deutschland für Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation. Bei nur teilweiser Anerkennung ist stattdessen ein Visum zur Anerkennung einer Berufsqualifikation zu beantragen.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei dieser Visa-Kategorie wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Arbeitsort eingeholt; eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Hinweis: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Geeignete Nachweise zur Alterssicherung (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.) sind bereits bei Antragstellung vorzulegen.”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle in Deutschland für Ihre Berufsausbildung (Anerkennungsverfahren über www.anerkennung-in-deutschland.de), ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit Aufgabenbeschreibung und Bruttojahresgehalt für eine qualifizierte Beschäftigung, die vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original, einen tabellarischen Lebenslauf, einen Reisepass und einen Krankenversicherungsschutz bis zum Arbeitsbeginn vorlegen. Bei reglementierten Berufen sind zusätzlich die Berufsausübungserlaubnis und ein Sprachnachweis erforderlich. Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

Checkliste

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01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX") *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Lebenslauf

  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
03

Qualifikation, Arbeitsplatzangebot und Vorabzustimmung

  • (Optional) Vorabzustimmung. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot. Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Aufgabenbeschreibung, Angaben zum Bruttojahresgehalt und Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen. Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden *
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original. Das Formular muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt werden *
  • Anerkennungsbescheid. Bescheid der zuständigen Stelle in Deutschland für Ihre Ausbildung. Die zuständige Stelle und weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier: www.anerkennung-in-deutschland.de. Wenn Sie nur einen Teilanerkennungsbescheid erhalten haben, also festgestellt wurde, dass Sie noch zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen in Deutschland absolvieren müssen, beantragen Sie bitte ein Visum zur Anerkennung einer Berufsqualifikation *
  • ggf. Arbeitsnachweise. Wenn Sie bereits Arbeitserfahrung gesammelt haben, legen Sie bitte entsprechende Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbestätigungen vor
04

Reglementierte Berufe und Sprachnachweis

  • ggf. Berufsausübungserlaubnis. Für bestimmte Berufe, u.a. im Bereich Medizin (sog. reglementierte Berufe), ist eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de prüfen
  • ggf. Sprachzertifikat. Bei reglementierten Berufen müssen Deutsch-Kenntnisse auf einem bestimmten Niveau nachgewiesen werden. Welches Niveau Sie benötigen, können Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de prüfen. Der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse ist für alle anderen Fälle nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags
05

Krankenversicherung

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme *

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