VISAHJELP

IT-Spezialisten und IT-Spezialistinnen

Nationales Visum für IT-Spezialisten ohne akademischen Hochschulabschluss (Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken nach § 19c Abs. 2 AufenthG). Voraussetzung sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot, ausreichende einschlägige Berufserfahrung und ein Bruttogehalt mindestens auf Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Bei Erfüllung der Gehaltsvoraussetzungen Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG (Schwellenwert für IT-Spezialisten: 41 041,80 EUR/Jahr, Stand 2024).

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei dieser Visa-Kategorie wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Arbeitsort eingeholt; eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Blaue Karte EU für IT-Spezialisten: Eine Blaue Karte wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie haben in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre praktische Berufserfahrung auf Hochschulniveau erworben; Ihre Erfahrung befähigt Sie zur Ausübung der angestrebten Beschäftigung in Deutschland und diese Beschäftigung ist Ihrer Qualifikation angemessen; das Arbeitsverhältnis sieht eine Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten vor; Ihr Bruttojahresgehalt liegt über dem Schwellenwert von 41 041,80 EUR (Stand: 2024). Hinweis: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Geeignete Nachweise zur Alterssicherung (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.) sind bereits bei Antragstellung vorzulegen.”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit Aufgabenbeschreibung und Bruttojahresgehalt, die vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original, Nachweise zur Berufserfahrung im IT-Sektor (Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbestätigungen, ggf. Auszug aus der Sozialversicherungs-App und IT-bezogene Aus-/Hochschulzeugnisse), einen tabellarischen Lebenslauf, einen Reisepass und eine Reise-Krankenversicherung bis zum Arbeitsbeginn vorlegen. Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

Checkliste

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01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX") *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Lebenslauf

  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
03

Berufserfahrung, Arbeitsplatzangebot und Vorabzustimmung

  • (Optional) Vorabzustimmung. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich
  • Nachweise zur Berufserfahrung. Reichen Sie Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbestätigungen zu Ihrer bisherigen Tätigkeit im IT-Sektor ein. Aus den Nachweisen muss klar hervorgehen, welche Aufgaben Ihre jeweilige Tätigkeit konkret umfasste. Sofern vorhanden, legen Sie bitte auch den Auszug aus der Sozialversicherungsapp mit Nachweis der Versicherungszeiten vor. Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich IT absolviert haben, legen Sie bitte auch dazu Ihre Zeugnisse vor *
  • Arbeitsplatzangebot. Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Aufgabenbeschreibung, Angaben zum Bruttojahresgehalt und Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen *
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original. Das Formular muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt werden *
04

Krankenversicherung

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme *

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