Vom Auswärtigen Amt
“Aufgrund der hohen Nachfrage haben die deutschen Vertretungen in Vietnam eine Termin-Warteliste für die Visum-Kategorie der Intensivsprachkurse eingeführt. Sie können sich über das Terminbuchungssystem auf die Warteliste setzen — Sie brauchen dazu weder eine Agentur zu beauftragen noch Geld für einen Termin zu bezahlen. Die Warteliste wird nach Eingang abgearbeitet. Die Visumgebühr beträgt 75 Euro (für Antragstellende unter 18 Jahren 37,50 Euro), zahlbar in vietnamesischen Dong. Hinzu kommt die Service-Gebühr von VFS. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretungen keinen Einfluss haben. Stellen Sie Ihren Antrag mit ausreichend Vorlauf vor Ihrer geplanten Einreise. Nach der Einreise: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.”
Was Sie brauchen
- Sie müssen ein Antragsformular VIDEX, biometrische Passfotos und einen gültigen Reisepass vorlegen. Zum Sprachkurs: eine Anmeldung zu einem Intensivkurs (3-12 Monate, ≥ 18 Unterrichtsstunden/Woche) und ein Zahlungsnachweis, dass die Kursgebühr bei Antragstellung bereits bezahlt ist. Persönliche Unterlagen: ein tabellarischer Lebenslauf und ein selbstverfasstes Motivationsschreiben; bei vorhandenen Vorkenntnissen optional ein Sprachzertifikat. Zum Lebensunterhalt: ein Sperrkonto mit 1 091 EUR pro Monat oder alternativ eine förmliche Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität. Krankenversicherung: drei Alternativen (private deutsche, gesetzliche deutsche plus 3-Wochen-Reisekrankenversicherung, oder private ausländische Versicherung) — Gleichwertigkeits-Kriterien siehe Eintrag unten. Bei Minderjährigen unterschreibt der gesetzliche Vertreter den Antrag.
Checkliste
10Antragsformular und Ausweisdokumente
- Antragsformular (VIDEX). In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst. Bei Minderjährigen muss die Person den Antrag unterschreiben, die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt ist (z. B. die Eltern) *
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie in der Fotomustertafel. Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
- Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument). Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt) *
Sprachkurs
- Anmeldung zum Sprachkurs. Anmeldung zu einem Intensivsprachkurs von min. 3 bis max. 12 Monaten (mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche) *
- Zahlungsnachweis für die Kursgebühr. Die Gebühren für den Sprachkurs müssen bei Antragstellung bereits bezahlt sein. Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor, z. B. eine Bestätigung der Sprachschule oder einen eindeutigen Überweisungsbeleg *
Persönliches Profil
- Lebenslauf. Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, in dem Sie insbesondere Ihre bisherige Ausbildung bzw. Berufstätigkeit darstellen *
- Motivationsschreiben. Bitte stellen Sie in einem selbst verfassten Schreiben dar, warum Sie einen Sprachkurs in Deutschland besuchen wollen und welchen Mehrwert Sie sich davon für Ihre Zukunft versprechen *
- (Optional) Sprachzertifikat. Wenn Sie bereits Vorkenntnisse in Deutsch haben, weisen Sie diese bitte mit einem Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters nach. Dies sind derzeit: • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; • Sprachzertifikate der telc GmbH; • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); • „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums
Finanzierung
- Nachweis der Finanzierung. Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Als Nachweis legen Sie ein Sperrkonto mit einem Sperrguthaben von 1 091 EUR pro Monat Ihres Aufenthalts vor. Alternativ können Sie eine förmliche Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität eines Sponsors in Deutschland vorlegen *
Krankenversicherung
- Krankenversicherung. Drei Alternativen: (1) Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt; ODER (2) Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse, sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen; ODER (3) Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt. Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig? • Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall; • Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 EUR pro Jahr verlangt werden; • Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein; • Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung; • Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden) *
Melden Sie sich an und schalten Sie frei, um die vollständigen Hinweise zu jedem Punkt zu sehen.