VISAHJELP

Wissenschaftler und Forscher

Nationales Visum für die Aufnahme einer Forschungstätigkeit in Deutschland (Aufenthaltstitel zu Forschungszwecken nach § 18d AufenthG). Voraussetzung sind eine Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung oder Hochschule, ein Doktorgrad oder ein zum Doktorandenprogramm berechtigender Hochschulabschluss, ein gesicherter Lebensunterhalt von mindestens 1 091 EUR pro Monat (sofern kein Beschäftigungsverhältnis besteht; im Beschäftigungsverhältnis mindestens der gesetzliche Mindestlohn) und ein Krankenversicherungsschutz für die Einreise.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei Forschungsvisa wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Forschungsort eingeholt. Unvollständige Antragsunterlagen können die Bearbeitungsdauer verlängern oder zur Ablehnung führen. Falsche oder unvollständige Angaben können ein Ausweisungsinteresse begründen.”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen eine unterschriebene Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung oder Hochschule (mit Angaben zur wissenschaftlichen Tätigkeit, Stelle, Aufenthaltsdauer, Finanzierung und einladenden Institution), den Nachweis der Qualifikation (Doktorgrad oder zum Doktorandenprogramm berechtigender Hochschulabschluss), eine schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung (entfällt bei überwiegend öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen oder bei besonderem öffentlichen Interesse), einen Finanzierungsnachweis, einen Reisepass und eine Reise-Krankenversicherung bis zum Arbeitsbeginn vorlegen.

Checkliste

8
01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX") *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) mit mindestens zwei leeren Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Gültigkeitsdauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss *
02

Forschungsvereinbarung und Qualifikation

  • Unterschriebene Aufnahmevereinbarung (ein Muster finden Sie hier) oder entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung/Hochschule im Original. Der Vertrag muss folgende Angaben beinhalten: die Art der wissenschaftlichen Tätigkeit; die zu besetzende Stelle; die Dauer des Aufenthalts; die Finanzierung des Aufenthalts (entweder die Höhe des Gehalts oder die Höhe des Stipendiums und aus welchen Mitteln dieses Stipendium gewährt wird); die einladende Institution. Ggf. Nachweis über die Anerkennung der jeweiligen Forschungseinrichtung durch das BAMF *
  • Qualifikationsnachweise: Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet *
03

Finanzierung und Kostenübernahme

  • Schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen — hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag, ein Sperrkonto oder ein Stipendium. Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mind. 1.091 EUR zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis über diese Mittel kann durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag erbracht werden. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen *
04

Krankenversicherung

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme *

Melden Sie sich an und schalten Sie frei, um die vollständigen Hinweise zu jedem Punkt zu sehen.