Vom Auswärtigen Amt
“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei dieser Visa-Kategorie wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Arbeitsort eingeholt; eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Hinweis: Visaanträge für Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche haben verhältnismäßig lange Bearbeitungszeiten; die Auslandsvertretung kann bei Bedarf auch nach Antragstellung noch eine (neue) Krankenversicherung anfordern.”
Was Sie brauchen
- Sie müssen ein konkretes Arbeitsplatzangebot eines vietnamesischen Spezialitätenrestaurants in Deutschland (Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Angaben zu Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Beschäftigungsbeginn/-ende), die vom künftigen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original, einen Berufsabschluss als Koch (mindestens zweijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule in Vietnam mit Curriculum), den Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung als Koch (Sozialversicherungsbuch und VssID-App, ergänzt durch Arbeitgeberbescheinigungen mit Handelsregisterauszug), die vollständige Speisekarte des Spezialitätenrestaurants in Deutschland sowie einen tabellarischen Lebenslauf, einen Reisepass und ggf. einen Krankenversicherungsschutz vorlegen. Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.
Checkliste
11Antragsformular und Ausweisdokumente
- Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular, VIDEX) *
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
- Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
Lebenslauf
- Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
Arbeitsplatzangebot und Vorabzustimmung
- (Optional) Vorabzustimmung. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich
- Konkretes Arbeitsplatzangebot. Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Angaben zur genauen Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Beschäftigungsbeginn bzw. -ende *
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original. Das Formular muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt werden *
Qualifikation als Spezialitätenkoch
- Berufsabschluss als Koch. Eine mindestens zweijährige Ausbildung als Koch an einer Berufsfachschule in Vietnam mit Nachweisen zur genauen Ausbildungsdauer und dem Curriculum. Eine Online-Ausbildung kann nicht akzeptiert werden *
- Nachweis über eine min. zweijährige Berufserfahrung als Koch: Sozialversicherungsbuch UND Sozialversicherungsapp. Arbeitgeberbescheinigungen über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Koch (Küchenhilfe o.Ä. nicht ausreichend) in qualifizierten Betrieben in Vietnam mit Angaben zum vollen Namen und aktueller Telefonnummer des Arbeitgebers sowie einer Kopie des Handelsregisterauszuges. Die Sozialversicherungsapp muss vorgezeigt werden und die Eintragungen müssen dort verifiziert werden *
- Speisekarte des vietnamesischen Spezialitätenrestaurants in Deutschland. Bitte die vollständige Menükarte des Restaurants in Deutschland beifügen. Bitte auch die Webseite des Restaurants auf der Speisekarte notieren, sollte diese dort nicht ersichtlich sein *
Krankenversicherung
- Optional bei Antragstellung: Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise. Gültig ab dem gewünschten Einreisetag und bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme. Da Visaanträge für Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche verhältnismäßig lange Bearbeitungszeiten haben, fordert die Botschaft/das Generalkonsulat bei Bedarf später eine (neue) Krankenversicherung an
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