Vom Auswärtigen Amt
“Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland beteiligt werden muss, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldung aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörden mindestens drei Monate. Im Einzelfall kann es deutlich länger dauern. Nach der Einreise: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.”
Was Sie brauchen
- Sie müssen ein Antragsformular VIDEX, biometrische Passfotos und einen gültigen Reisepass vorlegen sowie eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung mit dem Vermerk, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Der oder die in Deutschland lebende Verlobte stellt eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und eine Passkopie mit gegebenenfalls einem Aufenthaltstitel zur Verfügung. Sie müssen ein A1-Sprachzertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters (Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF oder ECL) vorlegen — Ausnahme bei offensichtlich fließenden Deutschkenntnissen (Nachweis durch Gespräch am Schalter). Eine private Krankenversicherung mit Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise für mindestens drei Monate ist erst nach Visumerteilung vorzulegen — die Visastelle benachrichtigt Sie telefonisch. Eine Verpflichtungserklärung müssen Sie bei Antragstellung NICHT vorlegen; die Ausländerbehörde fordert sie ggf. im Laufe des Verfahrens direkt von Ihrer/Ihrem in Deutschland lebenden Verlobten an. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit Übersetzung eingereicht werden.
Checkliste
8 01
Antragsformular und Ausweisdokumente
- Antragsformular (VIDEX). In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst *
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie in der Foto-Mustertafel. Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
- Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument). Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt) *
02
Eheschließungsvorbereitung
- Anmeldung der Eheschließung. Eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie vom Standesamt in Deutschland. Sie muss den Vermerk enthalten, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind *
03
Unterlagen vom Sponsor in Deutschland
- Meldebescheinigung des oder der Verlobten in Deutschland. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein *
- Passkopie und ggf. Aufenthaltstitel. Wenn Ihr Verlobter oder Ihre Verlobte die nicht deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, fügen Sie bitte eine Kopie des Aufenthaltstitels bei *
04
Sprachkenntnisse
- Deutschzertifikat. Sie müssen nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse besitzen. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dies sind derzeit: • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; • Sprachzertifikate der telc GmbH; • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); • „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Ausnahme: Wenn Sie offensichtlich fließend Deutsch sprechen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. In diesem Fall werden Ihre Deutschkenntnisse durch ein kurzes Gespräch bei der Antragsabgabe am Schalter der Auslandsvertretung nachgewiesen *
05
Krankenversicherung
- Krankenversicherung. Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise für mindestens drei Monate ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt *
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