Vom Auswärtigen Amt
“Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong. Visa für Ehegatten von Deutschen sind gebührenfrei. Ebenfalls gebührenfrei sind Visa für Ehegatten von EU/EWR-Staatsangehörigen. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland beteiligt werden muss, auf deren Bearbeitungszeiten die Auslandsvertretung keinen Einfluss hat. Erst nach Eingang der Rückmeldung aus Deutschland kann die abschließende Prüfung und Entscheidung durch die Auslandsvertretung erfolgen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörden mindestens drei Monate. Im Einzelfall kann es deutlich länger dauern. Hinweis zur Terminvereinbarung: Wenn der Nachzug zu einem Familienmitglied erfolgt, das gleichzeitig ein Visum als Fachkraft beantragt, müssen die Anträge aller Familienmitglieder zusammen bei unserem externen Dienstleister VFS gestellt werden. Nach der Einreise: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.”
Was Sie brauchen
- Sie müssen ein Antragsformular VIDEX, biometrische Passfotos und einen gültigen Reisepass vorlegen. Die Heiratsurkunde belegt die Eheschließung; vietnamesische Urkunden müssen vorab in einem zweistufigen Verfahren legalisiert werden, deutsche Heiratsurkunden nicht. Falls Sie oder Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin schon einmal verheiratet waren, legen Sie die Scheidungsurteile bzw. -beschlüsse vor (mit Legalisation für vietnamesische Urteile). Der oder die in Deutschland lebende Ehepartner/in stellt eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate; entfällt, wenn Sie gemeinsam aus dem Ausland zuziehen) und eine Passkopie zur Verfügung — bei drittstaatlicher Staatsangehörigkeit zusätzlich eine Kopie des Aufenthaltstitels. Sie müssen ein A1-Sprachzertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters (Goethe-Institut, telc, ÖSD, TestDaF oder ECL) vorlegen — Ausnahmen bei offensichtlich fließenden Deutschkenntnissen (Nachweis durch Gespräch am Schalter), bei EU/EWR-Sponsor (EU-Freizügigkeitsrecht — kein Sprachzertifikat) sowie bei bestimmten Aufenthaltstiteln des Ehepartners. Eine private Krankenversicherung mit Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise für mindestens drei Monate ist erst nach Visumerteilung vorzulegen — die Visastelle benachrichtigt Sie telefonisch. Eine Verpflichtungserklärung müssen Sie bei Antragstellung NICHT vorlegen; die Ausländerbehörde fordert sie ggf. im Laufe des Verfahrens direkt von Ihrer/Ihrem in Deutschland lebenden Ehepartner/in an. Alle Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen mit Übersetzung eingereicht werden.
Checkliste
9Antragsformular und Ausweisdokumente
- Antragsformular (VIDEX). In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst *
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie in der Foto-Mustertafel. Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
- Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument). Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt) *
Personenstandsurkunden
- Heiratsurkunde. Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden. Ausnahme: Eine deutsche Heiratsurkunde muss nicht legalisiert werden. Wenn Ihre Heiratsurkunde weder in Deutschland noch in Vietnam ausgestellt wurde, informieren Sie sich ggf. auf der Webseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung am Ausstellungsort über das richtige Vorgehen *
- Ggf. Scheidungsurteile. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin schon einmal verheiratet waren, legen Sie das Scheidungsurteil oder den Scheidungsbeschluss vor. Wenn es schon mehrere vorherige Ehen gab, legen Sie bitte die Scheidungsurteile oder -beschlüsse für alle diese Ehen vor. Vietnamesische Scheidungsurteile müssen vorab legalisiert werden. Ausnahme: Ein deutscher Scheidungsbeschluss muss nicht legalisiert werden
Unterlagen vom Sponsor in Deutschland
- Meldebescheinigung des Partners oder der Partnerin in Deutschland. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein. Ausnahme: Sollte Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin seinen/ihren Wohnsitz im Ausland haben und mit Ihnen gemeinsam nach Deutschland ziehen wollen, ist keine Meldebescheinigung erforderlich. Bitte machen Sie in diesem Fall Angaben zum geplanten Wohnort in Deutschland *
- Passkopie und ggf. Aufenthaltstitel. Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, genügt eine Kopie des Passes. Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, fügen Sie bitte eine Kopie des Aufenthaltstitels bei *
Sprachkenntnisse
- Deutschzertifikat. Sie müssen nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse besitzen. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dies sind derzeit: • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; • Sprachzertifikate der telc GmbH; • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); • „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Ausnahmen: Wenn Sie offensichtlich fließend Deutsch sprechen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen. In diesem Fall werden Ihre Deutschkenntnisse durch ein kurzes Gespräch bei der Antragsabgabe am Schalter der Auslandsvertretung nachgewiesen. Wenn Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, aber die eines anderen EU-/EWR-Staates besitzt, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen, da EU-Freizügigkeitsrecht zur Anwendung kommt. Sollte Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin jedoch in Deutschland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kommt kein EU-Freizügigkeitsrecht zur Anwendung und es müssen einfache deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Weitere Ausnahmen gibt es u.a. für bestimmte Aufenthaltstitel des Ehepartners oder der Ehepartnerin in Deutschland *
Krankenversicherung
- Krankenversicherung. Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise für mindestens drei Monate ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann. Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt *
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