VISAHJELP

Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche nach Punktesystem (Chancenkarte)

Nationales Visum zur Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzsuche im Punktesystem — die Chancenkarte für Antragstellende, deren ausländische Qualifikation in Deutschland (noch) nicht förmlich anerkannt ist (Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach § 20a AufenthG, eingeführt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2024). Sie erfüllen die Voraussetzungen, wenn Sie eine Mindestpunktzahl erreichen — Punkte sammeln Sie in Kategorien wie Sprachkenntnisse, frühere Aufenthalte in Deutschland, Berufserfahrung, Teilanerkennungs- bzw. Defizitbescheid und Beantragung als Paar. Während des Aufenthalts ist eine geringfügige Probebeschäftigung sowie eine Nebenbeschäftigung im erlernten Beruf grundsätzlich erlaubt; der Hauptzweck der Chancenkarte bleibt aber die Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzsuche.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Hinweis: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen).”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen ein selbstverfasstes Motivationsschreiben (Tätigkeitsfelder, Bewerbungen, geplante Unterkunft, ggf. Anerkennungsmaßnahmen), Ihren ausländischen Hochschul- bzw. Berufsabschluss und einen ZAB-Bescheid über die staatliche Anerkennung (Ausnahme I: bei einem von einer Außenhandelskammer erteilten Berufsabschluss mit BIBB-Bestätigung entfällt der ZAB-Bescheid; Ausnahme II: ein bereits vorliegender Teilanerkennungs- bzw. Defizitbescheid ersetzt den ZAB-Bescheid), einen Finanzierungsnachweis (Sperrkonto mit monatlich 1 091 €, förmliche Verpflichtungserklärung mit Bonitätsnachweis und Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche" bzw. „Ausbildungsplatzsuche", oder eine konkrete Nebenbeschäftigung) und einen privaten Krankenversicherungsschutz im gesamten Schengen-Raum mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000 € für die gesamte Gültigkeitsdauer der Chancenkarte vorlegen. Hinzu kommen ein tabellarischer Lebenslauf, ein Reisepass und biometrische Passfotos. Zusätzlich legen Sie diejenigen Nachweise vor, mit denen Sie Punkte für das Punktesystem sammeln (Teilanerkennungsbescheid, Sprachzertifikat ab A1 Deutsch oder C1 Englisch, einschlägige Berufserfahrung, frühere Aufenthalte in Deutschland von mindestens sechs Monaten in den letzten fünf Jahren, gemeinsame Antragstellung als Paar).

Checkliste

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01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular, VIDEX) *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Lebenslauf und Motivation

  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
  • Selbstverfasstes Motivationsschreiben. Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und — falls zutreffend — welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen *
03

Qualifikation

  • Hochschulabschluss oder Ausbildungszeugnis. Daraus muss hervorgehen, wo und in welchem Fach bzw. Beruf Sie das Studium oder die Ausbildung absolviert haben und wie lange die Ausbildung gedauert hat *
  • ZAB-Bescheid. Zum Nachweis, dass Ihre Ausbildung oder Ihr Hochschulabschluss staatlich anerkannt ist, legen Sie bitte einen entsprechenden Bescheid der ZAB (Zentralstelle für das Auslandsbildungswesen) bzw. die entsprechende digitale Auskunft vor. Ausnahme I: Wurde Ihr Berufsabschluss von einer deutschen Außenhandelskammer (AHK) erteilt, müssen Sie keinen ZAB-Bescheid vorlegen. Sie müssen dann eine dazugehörige Bestätigung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vorlegen. Ausnahme II: Wenn Sie bereits über einen Teilanerkennungsbescheid bzw. Defizitbescheid (siehe unten) verfügen, müssen Sie keinen ZAB-Bescheid vorlegen *
04

Nachweis der Finanzierung

Sperrkonto

  • Sperrkonto mit einem monatlichen Guthaben von 1 091 € für die Dauer des geplanten Aufenthalts. Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto/375488

Verpflichtungserklärung

  • Förmliche Verpflichtungserklärung eines Sponsors in Deutschland. Die Verpflichtungserklärung muss bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors abgegeben werden und den Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche" bzw. „Ausbildungsplatzsuche" klar erkennen lassen. Akzeptiert werden nur Verpflichtungserklärungen mit dem Vermerk „Bonität nachgewiesen"

Konkrete Nebenbeschäftigung

  • Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen
05

Krankenversicherung

  • Krankenversicherung. Privater Krankenversicherungsschutz ab dem Tag der Einreise mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30 000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte *
06

Punkte für die Chancenkarte

  • Teilanerkennungsbescheid bzw. Defizitbescheid. Bescheid der zuständigen Landesbehörde oder Industrie- und Handelskammer, der Hinweise auf wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung und die notwendigen Anpassungsmaßnahmen enthält
  • Sprachzertifikat. Sie müssen entweder über Deutschkenntnisse auf Niveau A1 oder besser verfügen oder über sehr gute Englischkenntnisse. Je besser Ihre Sprachkenntnisse, umso mehr Punkte sammeln Sie. Als Nachweis für deutsche Sprachkenntnisse werden derzeit folgende Zertifikate anerkannt: • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; • Sprachzertifikate der telc GmbH; • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); • „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Alternativ oder zusätzlich zu Deutschkenntnissen können Sie sehr gute Englischkenntnisse (ab Niveau C1) nachweisen. Für den Nachweis von Englischkenntnissen werden IELTS und TOEFL-Zertifikate akzeptiert. Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Bitte beachten Sie außerdem, dass im Falle des Ablegens der Prüfung in Form von verschiedenen Modulen alle Modulprüfungen bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein müssen. Das Ablegen verschiedener Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend
  • Berufserfahrung. Für Berufserfahrung, die Sie nach Abschluss Ihres Studiums oder Ihrer Berufsausbildung gesammelt haben, sammeln Sie ebenfalls Punkte. Die Berufserfahrung muss in einem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung bzw. Ihrem Hochschulabschluss stehen. Erfahrung aus Hilfstätigkeiten wird nicht berücksichtigt. Zum Nachweis legen Sie bitte entsprechende Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbestätigungen vor. Aus den Nachweisen muss ersichtlich sein, welche Tätigkeiten Sie konkret ausgeübt haben. Zudem muss das Sozialversicherungsbuch bzw. Ausdruck des Versicherungsverlaufs aus der App, aus dem die bisherigen Beschäftigungszeiten hervorgehen, vorgelegt werden
  • Frühere Aufenthalte in Deutschland. Wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens sechs Monate in Deutschland verbracht haben (z. B. im Rahmen eines Studiums oder Au-Pair-Aufenthalts), erhalten Sie dafür einen Punkt. Als Nachweis können Sie den Pass mit dem entsprechenden Visum und Einreisestempeln vorlegen. Alternativ oder zusätzlich können Sie weitere Belege wie Miet- oder Arbeitsverträge, Immatrikulationsnachweise usw. vorlegen. Besuchsaufenthalte oder touristische Aufenthalte werden nicht angerechnet. Aufenthaltszeiten bei einem abgelehnten oder zurückgenommenen Asylantrag werden ebenfalls nicht angerechnet
  • Beantragung als Paar. Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin für eine Chancenkarte als Fachkraft oder ebenfalls für eine Chancenkarte nach Punkten qualifiziert ist, und sie gemeinsam beantragen, sammeln Sie damit ebenfalls einen Punkt. Als Nachweis legen Sie bitte Ihre Heiratsurkunde sowie eine Passkopie Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin vor. Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden (zur Legalisation siehe Link: https://vietnam.diplo.de/vn-de/service/-/2489762)
07

Weitere Vorbereitung (optional)

  • (Optional) Weitere Nachweise zu bereits erfolgten Vorbereitungen zur Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche, z. B. Einladungen zu Bewerbungsgesprächen

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