VISAHJELP

Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Nationales Visum für die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland mit anerkanntem Hochschulabschluss (Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken nach § 18b AufenthG; bei Erfüllung der Gehaltsvoraussetzungen Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG). Voraussetzung sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot in einem qualifizierten Beruf und ein in Deutschland anerkannter (oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbarer) Hochschulabschluss.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei dieser Visa-Kategorie wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Arbeitsort eingeholt; eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Blaue Karte EU: Ein und derselbe Antrag wird als Blaue Karte EU erteilt, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate vorsieht und das Bruttojahresgehalt einen der folgenden Schwellenwerte (Stand 2024) erreicht: Akademiker mit Berufserfahrung 45.300 EUR/Jahr; Mangelberufe (Liste zum Download) sowie Berufseinsteiger innerhalb von 3 Jahren nach Hochschulabschluss 41.041,80 EUR/Jahr; IT-Spezialisten 41.041,80 EUR/Jahr. Hinweis: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Geeignete Nachweise zur Alterssicherung (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.) sind bereits bei Antragstellung vorzulegen.”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss bzw. einen einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss vorlegen — Anerkennung lässt sich über die ANABIN-Datenbank prüfen; ist der Abschluss/die Hochschule dort nicht eingetragen, ist eine Anerkennung durch die ZAB erforderlich. Weiter benötigen Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit Aufgabenbeschreibung und Bruttojahresgehalt für eine qualifizierte Beschäftigung, die vom zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original, einen tabellarischen Lebenslauf, einen Reisepass und einen Krankenversicherungsschutz bis zum Arbeitsbeginn. Bei reglementierten Berufen sind zusätzlich die Berufsausübungserlaubnis und ein Sprachnachweis erforderlich. Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

Checkliste

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01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX") *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Lebenslauf

  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
03

Qualifikation, Arbeitsplatzangebot und Vorabzustimmung

  • (Optional) Vorabzustimmung. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich
  • Hochschulabschluss. Ob Sie einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/ — die Ausdrucke zum Abschluss und zur Hochschule müssen vorgelegt werden. Sollte Ihr Abschluss/Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sein, müssen Sie diese zunächst von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) anerkennen lassen *
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot. Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Aufgabenbeschreibung, Angaben zum Bruttojahresgehalt und Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen. Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden *
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original. Das Formular muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt werden *
04

Reglementierte Berufe und Sprachnachweis

  • ggf. Berufsausübungserlaubnis. Für bestimmte Berufe, u.a. im Bereich Medizin (sog. Reglementierte Berufe), ist eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich. Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de prüfen
  • ggf. Sprachnachweis. In folgenden Fällen müssen Deutsch-Kenntnisse auf einem bestimmten Niveau nachgewiesen werden: bei reglementierten Berufen (siehe „Berufsausübungserlaubnis") — welchen Nachweis Sie benötigen, erfahren Sie ebenfalls unter www.anerkennung-in-deutschland.de; bei IT-Spezialisten ohne akademische Ausbildung: Deutsch-Kenntnisse auf Niveau B1. Der Nachweis muss durch ein anerkanntes Sprachzertifikat erfolgen. Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu: Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; Sprachzertifikate der telc GmbH; Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Deutsche Sprachkenntnisse sind für alle anderen Fälle nicht verpflichtend, erhöhen aber die Plausibilität des Visumantrags
05

Krankenversicherung

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme *

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