Vom Auswärtigen Amt
“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei dieser Visa-Kategorie wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Arbeitsort eingeholt; eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Hinweis: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen).”
Was Sie brauchen
- Sie müssen ein ausländisches Hochschul- bzw. Ausbildungszeugnis und einen ZAB-Bescheid über die staatliche Anerkennung Ihrer Ausbildung (Ausnahme: bei einem von einer deutschen Außenhandelskammer erteilten Berufsabschluss mit BIBB-Vermerk entfällt der ZAB-Bescheid), Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbestätigungen mit Angaben zu den konkret ausgeübten Tätigkeiten, einen Sozialversicherungsnachweis (Sozialversicherungsbuch oder VssID-Ausdruck), ein Arbeitsplatzangebot mit Bruttojahresgehalt und Sprachanforderungen sowie eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorlegen. Hinzu kommen ein tabellarischer Lebenslauf, ein Reisepass, biometrische Passfotos und ein Krankenversicherungsschutz bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme. Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Der Nachweis von Sprachkenntnissen ist nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Antrags.
Checkliste
13Antragsformular und Ausweisdokumente
- Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular, VIDEX) *
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
- Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
Lebenslauf
- Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
Qualifikation, Berufserfahrung und Beschäftigung
- (Optional) Vorabzustimmung. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich
- Hochschulabschluss oder Ausbildungszeugnis. Daraus muss hervorgehen, wo und in welchem Fach bzw. Beruf Sie das Studium oder die Ausbildung absolviert haben und wie lange die Ausbildung gedauert hat *
- ZAB-Bescheid. Zum Nachweis, dass Ihre Ausbildung staatlich anerkannt ist, legen Sie bitte einen entsprechenden Bescheid der ZAB (Zentralstelle für das Auslandsbildungswesen) bzw. die entsprechende digitale Auskunft vor. Ausnahme: Wenn Ihr Berufsabschluss von einer deutschen Außenhandelskammer erteilt wurde, müssen Sie keinen ZAB-Bescheid vorlegen. Ihr Zertifikat über den Abschluss muss in dem Fall den Hinweis enthalten, dass das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) den Abschluss positiv geprüft hat *
- Arbeitszeugnisse. Zum Nachweis Ihrer Berufserfahrung, legen Sie bitte entsprechende Arbeitszeugnisse oder Arbeitgeberbestätigungen vor. Aus den Nachweisen muss ersichtlich sein, welche Tätigkeiten Sie konkret ausgeübt haben *
- Sozialversicherungsnachweis. Sozialversicherungsbuch bzw. Ausdruck des Versicherungsverlaufs aus der App, aus dem die bisherigen Beschäftigungszeiten hervorgehen *
- Arbeitsplatzangebot. Arbeitsvertrag oder verbindliche Arbeitsplatzzusage mit Aufgabenbeschreibung, Angaben zum Bruttojahresgehalt und Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen. Die angestrebte Tätigkeit muss eine qualifizierte Beschäftigung darstellen *
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Das Formular (Link: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) muss vom zukünftigen Arbeitgeber vollständig ausgefüllt und im Original vorgelegt werden *
Krankenversicherung
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme *
Sprachkenntnisse (optional)
- (Optional) Sprachzertifikat. Der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse ist für die Visumerteilung nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags
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