VISAHJELP

Studierende (Langzeitstudium)

Nationales Visum (Aufenthaltstitel zu Studienzwecken nach § 16b AufenthG) für ein Vollzeitstudium an einer deutschen Hochschule, einschließlich Studienvorbereitung (Studienkolleg/Sprachkurs) oder Studienbewerbung. Die Genehmigung hängt von einer hochschulischen Zulassung, einem ausreichenden Finanzierungsnachweis (mind. 992 EUR/Monat bzw. 1091 EUR/Monat für Studienbewerber, ein Jahr im Voraus) und je nach Studienform einem APS-Zertifikat ab.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei Studierendenvisa wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Studienort eingeholt. Unvollständige Antragsunterlagen können die Bearbeitungsdauer verlängern oder zur Ablehnung führen. Falsche oder unvollständige Angaben können ein Ausweisungsinteresse begründen.”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen die Hochschulzulassung (unbedingter Zulassungsbescheid, Studienkolleg-Zulassung oder Studienplatzvormerkung), bei Direktstudium ggf. einen Sprachnachweis (in der Regel B2 GER), bei Studienvorbereitung B1 GER, ein APS-Zertifikat (außer bei unbedingtem Zulassungsbescheid), einen tabellarischen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben, einen Finanzierungsnachweis (Sperrkonto mit mind. 11 904 EUR für ein Jahr, alternativ Verpflichtungserklärung oder Stipendium) sowie einen Krankenversicherungsschutz für die Einreise (mind. drei Monate ab dem gewünschten Einreisetag) vorlegen.

Checkliste

19
01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular, VIDEX) *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel) *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Spezifische Unterlagen zum Studium

a) Hochschulzulassung — direkte Studienaufnahme

  • Unbedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule
  • Wenn kein APS-Zertifikat vorgelegt wird: Bachelor- oder Masterurkunde
  • Wenn die Sprachkenntnisse bei der Zulassungsentscheidung nicht durch die Bildungseinrichtung geprüft wurden: Nachweis der für den konkreten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse durch Vorlage eines Sprachzertifikats eines ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieters (in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Austauschstudierende müssen den Partnerschaftsvertrag zwischen der vietnamesischen und der deutschen Hochschule vorlegen

b) Studienvorbereitung (Studienkolleg / studienvorbereitender Sprachkurs)

  • Unbedingter Zulassungsbescheid eines Studienkollegs oder Nachweis über Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs
  • Nachweis der für die Teilnahme an der studienvorbereitenden Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnisse durch Vorlage eines Sprachzertifikats eines ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieters (in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

c) Studienbewerbung (Bewerbung um einen Studienplatz)

  • Studienplatzvormerkung einer Hochschule ODER Bewerberbestätigung ODER „Endgültige Mitteilung" von uni-assist ODER Einladung zur Teilnahme am Aufnahmetest zum Studienkolleg
  • Nachweise über Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache durch Vorlage eines Sprachzertifikats eines ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieters (in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
03

Qualifikations- und Vorbildungsnachweise

  • Zertifikat oder Bescheinigung der APS. Nur dann nicht erforderlich, wenn ein unbedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule vorgelegt wird
  • TestAS-Zertifikat. Nicht erforderlich, wenn ein APS-Zertifikat und/oder unbedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule vorgelegt wird
  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
  • Motivationsschreiben. Selbstverfasste, schriftliche Erklärung zur Motivation für das geplante Studium *
04

Finanzierungsnachweis

a) Verpflichtungserklärung

  • Förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz. Nachweis der Kostenübernahme mit Hinweis zum beabsichtigten Aufenthaltszweck durch eine dritte Person auf nationalem Formular, sog. Verpflichtungserklärung

b) Sperrkonto

  • Eröffnung eines Sperrkontos. Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl

c) Stipendium

  • Stipendium in ausreichender Höhe. Schriftlicher Nachweis der Zusage eines Stipendiums aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendiums einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendium aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn die Vermittlung an die deutsche Hochschule über das Auswärtige Amt, den DAAD oder eine sonstige, deutsche Stipendien gewährende Organisation erfolgte
05

Krankenversicherung

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten *

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