VISAHJELP

Visum für eine Qualifizierungsmaßnahme zur Fachkraft

Wenn Ihre Berufsqualifikation in Deutschland nur teilweise anerkannt wurde, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen. Voraussetzung ist ein Defizit- bzw. Teilanerkennungsbescheid der zuständigen Landesbehörde oder Industrie- und Handelskammer, der die wesentlichen Unterschiede zur deutschen Ausbildung und die notwendigen Anpassungsmaßnahmen aufführt. Mit dem Visum können Sie die Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in Deutschland durchlaufen und gleichzeitig bereits anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung können Sie in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen. Rechtsgrundlage ist § 16d AufenthG. WICHTIG — Abgrenzungen: Wenn Sie noch keinen Defizitbescheid haben, beantragen Sie zunächst das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle (siehe Visum zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation). Seit 1. März 2023 ist es auch möglich, mit Unterstützung des Arbeitgebers das Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise nach Deutschland zu durchlaufen — siehe Visum für die Anerkennungspartnerschaft.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumgebühr beträgt 75 Euro, zahlbar in vietnamesischen Dong. Hinzu kommt die Service-Gebühr von VFS. Die Antragsabgabe für diese Kategorie ist nur über den externen Dienstleister VFS möglich. Hinweis zur Altersvorsorge ab 45 Jahren (verbatim aus dem Merkblatt): Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen etc.). Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen. In Einzelfällen ist es möglich, dass weitere Unterlagen nachgefordert werden. Nach der Einreise: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen ein Antragsformular VIDEX, biometrische Passfotos und einen gültigen Reisepass vorlegen. Kernvoraussetzung: ein Teilanerkennungs- bzw. Defizitbescheid der zuständigen Landesbehörde oder IHK. Zur Qualifizierungsmaßnahme legen Sie je nach Maßnahmen-Typ die passenden Nachweise vor — bei überwiegend theoretischer Weiterbildung Einladung/Anmeldung des Anbieters mit Programmdetails und Sprachnachweis (i. d. R. ≥ A2; bei Gesundheitsberufen ggf. höher), bei überwiegend praktischer Weiterbildung eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inkl. Zusatzblatt A. Wenn Sie zusätzlich eine Beschäftigung außerhalb der Maßnahme aufnehmen, dazu eine weitere Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Hinzu kommen ein Abschlusszeugnis Ihrer Berufsausbildung / Ihres Studiums, ein Lebenslauf, ein Sprachzertifikat (i. d. R. A2; B1 für Gesundheitsberufe; ≤ 12 Monate alt; Module bei einem Anbieter), ein Lebensunterhaltsnachweis (Arbeitsvertrag oder Sperrkonto mit ≥ 1 091 EUR netto/Monat), eine private Krankenversicherung in den drei Standard-Alternativen, sowie optional eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der Ausländerbehörde (verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich).

Checkliste

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01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Antragsformular (VIDEX). In Ihrem Antragsformular geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie in der Foto-Mustertafel. Kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument). Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt) *
02

Anerkennung und Maßnahme

  • Teilanerkennungsbescheid bzw. Defizitbescheid. Bescheid der zuständigen Landesbehörde oder Industrie- und Handelskammer, der Hinweise auf wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung und die notwendigen Anpassungsmaßnahmen enthält *
  • Nachweise zur Qualifizierungsmaßnahme. Je nachdem, welche Defizite im Bescheid festgestellt wurden, legen Sie Informationen zur geplanten Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahme vor. a) Überwiegend theoretische Weiterbildung (z. B. Theorielehrgang, Sprachkurs): • Einladungsschreiben oder Anmeldebestätigung des Anbieters; • Angabe zur Art und Dauer der Maßnahme mit Bezugnahme auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede, Information über erforderliches sprachliches Mindestniveau sowie auf das Format der Maßnahme (Präsenz, hybrid, online); • Nachweis der für die Teilnahme an der Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnisse (i. d. R. mindestens A2), bei Gesundheitsberufen ggf. auch höher; • ggf. Selbstauskunft des Anbieters (z. B. staatlich anerkannt / zugelassen nach der AZAV / Förderung im Rahmen staatlicher Förderprogramme / Information über ggf. beteiligte Betriebe); • bei Lehrgängen von privaten, nicht zertifizierten oder nicht öffentlich geförderten Anbietern: Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die Maßnahme zur Erreichung der Anerkennung geeignet ist (Ausnahme: Sprachkurse, Vorbereitungskurse auf Prüfungen). b) Überwiegend praktische Weiterbildung (z. B. Praxislehrgang, Praktikum): vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inkl. Zusatzblatt A mit • verbindlicher Bestätigung des Betriebes, dass die Qualifizierungsmaßnahme im Betrieb absolviert werden kann; • Weiterbildungsplan des Betriebes, durch den deutlich wird, wer Sie betreut und wie das Ziel, die im Bescheid festgestellten Defizite auszugleichen, erreicht werden soll; • ggf. Angaben zur geplanten Vergütung; • bei überwiegend betrieblich durchgeführten Vorbereitungskursen: Bestätigung des Trägers der Qualifizierungsmaßnahme, dass die betriebliche Praxisphase Bestandteil des Vorbereitungskurses ist *
  • Ggf. Nachweise zur Beschäftigung. Wenn Sie während der Qualifizierungsmaßnahme eine Beschäftigung ausüben wollen, die nicht Teil der Qualifizierung ist, aber mit dem angestrebten Beruf in Zusammenhang steht, legen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inkl. Zusatzblatt A, vollständig von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllt im Original vor. Aus der Stellenbeschreibung muss erkennbar sein, welchen fachlichen Zusammenhang die Beschäftigung mit dem angestrebten künftigen Beruf hat
  • (Optional) Vorabzustimmung. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich. Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden. Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend
03

Persönliches Profil

  • Abschlusszeugnis. Zeugnis Ihrer in Vietnam abgeschlossenen Berufsausbildung oder Ihres Studiums *
  • Lebenslauf. Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit *
  • Deutschzertifikat. Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse für die geplante Maßnahme haben, in der Regel auf dem Niveau A2. Für Qualifizierungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich ist in der Regel mindestens das Niveau B1 erforderlich. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dies sind derzeit: • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; • Sprachzertifikate der telc GmbH; • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); • „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein — Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend *
04

Lebensunterhalt

  • Nachweis der Finanzierung. Während Ihres Aufenthalts in Deutschland muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. In der Regel weisen Sie das durch Ihren Arbeitsvertrag und die Stellenbeschreibung für die Zeit vor und nach der Anerkennung nach. Wenn Sie keine Beschäftigung während der Anpassungsmaßnahme aufnehmen, müssen Ihnen für den geplanten Zeitraum des Anerkennungsverfahrens mindestens 1 091 EUR netto pro Monat zur Verfügung stehen. Zum Nachweis richten Sie ein Sperrkonto ein *
05

Krankenversicherung

  • Krankenversicherung. Drei Alternativen: (1) Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt; ODER (2) Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse, sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen; ODER (3) Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt. Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig? • Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall; • Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 EUR pro Jahr verlangt werden; • Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein; • Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung; • Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden) *

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