VISAHJELP

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation

Nationales Visum für die Aufnahme einer Anpassungsmaßnahme oder Kenntnisprüfung in Deutschland zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (Aufenthaltstitel nach § 16d AufenthG) — bzw. die Einreise zur Beschäftigung nach abgeschlossener Vollanerkennung. Für jeden der beiden Wege gelten unterschiedliche Unterlagen: bei Teilanerkennungsbescheid die Nachweise zur Anpassungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt; bei Vollanerkennung die Anerkennungsurkunde und der Arbeitsvertrag. Erforderlich sind in beiden Fällen Deutschkenntnisse mindestens auf A2-Niveau.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei diesem Visumstyp wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am Ort der Anpassungsmaßnahme bzw. am künftigen Arbeitsort eingeholt. Eine Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Unvollständige Antragsunterlagen können die Bearbeitungsdauer verlängern oder zur Ablehnung führen.”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen je nach Anerkennungsweg unterschiedliche Unterlagen vorlegen. Bei Einreise mit Teilanerkennungsbescheid: den Teilanerkennungsbescheid der zuständigen Landesbehörde, eine Anmeldebestätigung des Anbieters für die Anpassungsmaßnahme oder Kenntnisprüfung, das Abschlusszeugnis aus Vietnam, einen tabellarischen Lebenslauf, Krankenversicherungsschutz, einen Lebensunterhaltsnachweis (mind. 1.021 EUR brutto bzw. 938 EUR netto monatlich, ggf. Sperrkonto) und einen Sprachnachweis A2. Bei Einreise mit Vollanerkennung: die Anerkennungsurkunde, einen Arbeitsvertrag mit Stellenbeschreibung, A2-Sprachnachweis und Krankenversicherung. Eine Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) ist in beiden Wegen optional und verkürzt die Bearbeitungszeit.

Checkliste

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01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX") *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Anerkennungsweg

a) Mit Teilanerkennungsbescheid (Anpassungsmaßnahme oder Kenntnisprüfung)

  • Teilanerkennungsbescheid (oder Vollanerkennungsbescheid) der zuständigen Landesbehörde, in dem die fachliche Gleichwertigkeit oder die festgestellten Defizite mit Bezug auf die zur Behebung erforderlichen Anpassungsmaßnahmen (Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung) ausgewiesen werden. Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie auf dem Portal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (www.anerkennung-in-deutschland.de)
  • Anmeldebestätigung des Anbieters für den Anpassungslehrgang oder die Kenntnisprüfung, mit detaillierten Angaben zu Art und Dauer der erforderlichen Anpassungsmaßnahme mit Bezugnahme auf die im Teilanerkennungsbescheid festgestellten Defizite. Aus dem Weiterbildungsplan des Betriebes muss hervorgehen, wer den Antragsteller betreut und wie das Ziel, die im Bescheid festgestellten Defizite zu beheben, erreicht werden soll
  • Abschlusszeugnis über das in Vietnam durchgeführte Studium oder die abgeschlossene vietnamesische Berufsausbildung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz während Ihres Aufenthalts, sofern aus den Verträgen nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb dafür Sorge tragen wird. Bei einer abhängigen Beschäftigung greift in der Regel die gesetzliche Versicherungspflicht des Arbeitgebers. Aus den ggf. vorgelegten Versicherungspolicen oder dem Arbeitsvertrag muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland abgedeckt ist. Ist dies nicht eindeutig, ist eine zusätzliche Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts. In der Regel durch Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung für die Zeit vor und nach der Anerkennung. Falls keine Beschäftigung während der Anpassungsmaßnahme aufgenommen wird, alternativ: Vorlage eines Sperrkontos (Webseite des Auswärtigen Amts) für den Zeitraum des geplanten Anerkennungsverfahrens mit mind. 1 021 EUR brutto bzw. 938 EUR netto monatlichem Verfügungsbetrag
  • Nachweis über Deutschkenntnisse, mind. auf A2-Sprachniveau. Als Nachweis ist ein anerkanntes Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters vorzulegen. Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu: a) Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; b) Sprachzertifikate der telc GmbH; c) Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); d) „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER). Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Bei modular aufgebauten Prüfungen müssen alle Modulprüfungen bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein; das Ablegen verschiedener Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten

b) Mit Vollanerkennung

  • Anerkennungsurkunde der zuständigen Landesbehörde
  • Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung für die Zeit nach der Anerkennung
  • Nachweis über Deutschkenntnisse, mind. auf A2-Sprachniveau
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (siehe oben unter „a) Mit Teilanerkennungsbescheid")
03

Optionaler Vorabzustimmung

  • (Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde (beim beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG)

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