VISAHJELP

Anerkennungspartnerschaft

Nationales Visum zur Einreise mit dem Ziel, das Anerkennungsverfahren für eine ausländische Berufsqualifikation in Deutschland zu durchlaufen (Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken nach § 16d AufenthG, Variante Anerkennungspartnerschaft). Anders als bei einer Einreise nach erfolgter Anerkennung beantragen Sie hier die Anerkennung erst nach der Einreise. Voraussetzung sind ein Berufs- bzw. Hochschulabschluss, ein ZAB-Bescheid über die staatliche Anerkennung, eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Durchführung des Anerkennungsverfahrens (mit Ausgleich festgestellter Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren), eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (mit Zusatzblatt A) und Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei dieser Visa-Kategorie wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Arbeitsort eingeholt; eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Hinweis: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen).”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen Ihren Berufs- bzw. Hochschulabschluss, einen ZAB-Bescheid bzw. die entsprechende digitale Auskunft über die staatliche Anerkennung, eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Anerkennungspartnerschaft (einschließlich Ausgleich festgestellter Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren), eine vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inkl. Zusatzblatt A sowie ein Deutschzertifikat (mindestens A2, nicht älter als 12 Monate) eines anerkannten Prüfungsanbieters vorlegen. Hinzu kommen ein tabellarischer Lebenslauf, ein Reisepass, biometrische Passfotos und ein Krankenversicherungsschutz bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme. Eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

Checkliste

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01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular, VIDEX) *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Lebenslauf

  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
03

Qualifikation, Anerkennungspartnerschaft und Beschäftigung

  • (Optional) Vorabzustimmung. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich
  • Hochschulabschluss oder Ausbildungszeugnis. Daraus muss hervorgehen, wo und in welchem Fach bzw. Beruf Sie das Studium oder die Ausbildung absolviert haben und wie lange die Ausbildung gedauert hat *
  • ZAB-Bescheid. Zum Nachweis, dass Ihre Ausbildung staatlich anerkannt ist, legen Sie bitte einen entsprechenden Bescheid der ZAB (Zentralstelle für das Auslandsbildungswesen) bzw. die entsprechende digitale Auskunft vor *
  • Vereinbarung über die Anerkennungspartnerschaft. Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber, dass nach der Einreise das Anerkennungsverfahren durchlaufen wird. Aus der Vereinbarung muss auch hervorgehen, dass der Ausgleich festgestellter Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren ermöglicht wird *
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Der Vordruck (Link: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) inklusive Zusatzblatt A muss vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Es muss sich dabei um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Ausnahme: Wenn die angestrebte Beschäftigung nach Abschluss der Anerkennung ein sog. reglementierter Beruf ist (v.a. medizinische Berufe), dann kann während der Anerkennung eine nicht-qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber Angaben dazu machen, ob eine Tarifbindung besteht oder für ihn kirchliches Arbeitsrecht gilt oder ob es sich um eine nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung handelt. Außerdem muss aus den Angaben hervorgehen, dass die Beschäftigung zum angestrebten Zielberuf hinführt *
04

Deutschkenntnisse

  • Deutschzertifikat. Sie müssen Deutschkenntnisse nachweisen, die Ihrer geplanten Tätigkeit entsprechen, mindestens aber auf Niveau A2. Dazu legen Sie ein Sprachzertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters vor. Dies sind derzeit: • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; • Sprachzertifikate der telc GmbH; • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); • „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Das Zertifikat darf bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Wenn Sie die Prüfung in verschiedenen Modulen/Teilprüfungen abgelegt haben, müssen alle Module bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein. Nachweise über verschiedene Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern sind nicht ausreichend *
05

Krankenversicherung

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und bis zum Beginn der Arbeitsaufnahme *

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