Vom Auswärtigen Amt
“Die Visumgebühr beträgt für Antragstellende unter 18 Jahren 37,50 Euro (für Antragstellende über 18 Jahre 75 Euro), zahlbar in bar in vietnamesischen Dong. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir Ihnen nicht zusichern, da im Laufe des Verfahrens innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ca. drei Monate. Im Einzelfall kann es auch länger dauern. Nach der Einreise: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Spätestens zwei Wochen nach dem Einzug sollten Sie dies beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt tun. Nehmen Sie nach der Einreise Kontakt mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland auf. Dort beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel.”
Was Sie brauchen
- Sie müssen ein Antragsformular VIDEX (vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben), biometrische Passfotos und einen gültigen Reisepass vorlegen. Persönliche und schulbezogene Unterlagen: eine legalisierte Geburtsurkunde (für vietnamesische Urkunden), die Einverständniserklärung der Eltern (mit Beglaubigung der Unterschrift; bei Alleinsorge zusätzlich legalisierte Sterbeurkunde / Verschollenheitserklärung / gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss des anderen Elternteils — Ausnahme bei nicht-ehelichen Kindern ohne eingetragenen Vater), Passkopien beider sorgeberechtigter Eltern, Schulzeugnisse (zumindest das letzte), eine Aufnahmebestätigung der deutschen Schule mit Schulform, Klassenstufe und anfallenden Kosten, ein Nachweis der Unterbringung (Internat oder Gastfamilie), ein Zahlungsnachweis über die Schulgebühren des ersten Jahres, sowie eine Verpflichtungserklärung der Schule oder einer in Deutschland lebenden Person nach §§ 66-68 AufenthG. Optional ein Sprachzertifikat (5 ALTE-Anbieter); falls ein Sprachkurs vor dem Schulbesuch vorgesehen ist, eine Anmeldung zum Sprachkurs mit Zahlungsnachweis, Unterbringungs- und Finanzierungsnachweis. Krankenversicherung in den drei Standard-Alternativen.
Checkliste
14Antragsformular und Ausweisdokumente
- Antragsformular (VIDEX). Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst. Bei Minderjährigen muss die Person den Antrag unterschreiben, die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt ist (z. B. die Eltern) *
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm). Informationen zu biometrischen Passfotos finden Sie in der Fotomustertafel. Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
- Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument). Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss *
Familie und Sorgerecht
- Geburtsurkunde. Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden *
- Einverständniserklärung der Eltern. Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht persönlich bei der Antragstellung anwesend ist, muss die Einverständniserklärung mit Beglaubigung der Unterschrift durch eine deutsche Behörde abgegeben werden. Die Beglaubigung kann in Vietnam nur an einer deutschen Auslandsvertretung vorgenommen werden. Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, muss als Nachweis die legalisierte Sterbeurkunde, legalisierte Verschollenheitserklärung des anderen Elternteils oder ein legalisierter gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden. Ausnahme: Bei nicht-ehelichen Kindern, in deren Geburtsurkunde kein Vater eingetragen wurde, ist kein weiterer Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung der Mutter erforderlich *
- Passkopien der Eltern. Passkopien von beiden oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil *
Schule und Unterbringung
- Schulzeugnis. Bitte legen Sie Nachweise über die bisherige schulische Laufbahn vor. Das letzte Zeugnis muss in jedem Fall vorgelegt werden *
- Aufnahmebestätigung der Schule. Aus der Aufnahmebestätigung der Schule in Deutschland oder dem Schulvertrag muss hervorgehen, welche Schulform und welche Klassenstufe besucht werden soll. Es müssen auch die anfallenden Kosten angegeben sein *
- Nachweis der Unterbringung. Legen Sie eine Bestätigung der Internatsunterbringung oder einen Internatsvertrag vor. Wenn die Unterbringung in einer Gastfamilie vorgesehen ist, legen Sie bitte einen Nachweis mit Adressangabe vor *
- Zahlungsnachweis. Bescheinigung der Schule, dass die Schulgebühren für das erste Jahr entrichtet wurden *
- Verpflichtungserklärung. Die Schule oder eine andere in Deutschland lebende Person muss eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG abgeben *
Sprachkenntnisse (optional)
- Ggf. Sprachzertifikat. • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; • Sprachzertifikate der telc GmbH; • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); • „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Hinweis: Wenn ein Sprachkurs vor dem Schulbesuch vorgesehen ist und Sie bereits Vorkenntnisse haben, ist es hilfreich für Ihren Antrag, wenn Sie entsprechende Nachweise einreichen (z. B. Zertifikat oder Teilnahmebestätigung eines Deutschkurses)
- Ggf. Anmeldung zum Sprachkurs. • Anmeldebestätigung der Sprachschule — daraus müssen die Dauer des Kurses und das Kursniveau hervorgehen; • Zahlungsnachweis für die Kursgebühr; • Nachweis über die Unterkunft während des Sprachkurses; • Nachweis über die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts während des Sprachkurses — der Nachweis kann durch eine förmliche Verpflichtungserklärung (siehe oben) oder ein Sperrkonto erbracht werden
Krankenversicherung
- Krankenversicherung. Drei Alternativen: (1) Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt; ODER (2) Nachweis einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bestehend aus einem Schreiben Ihrer deutschen Krankenkasse, sowie einer Reisekrankenversicherung für die ersten drei Wochen; ODER (3) Nachweis einer privaten ausländischen (auch vietnamesischen) Krankenversicherung einschließlich der von Ihnen gewählten Police, die die unten genannten Anforderungen erfüllt und am voraussichtlichen Reisetermin beginnt. Wann ist eine Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gleichwertig? • Keine Begrenzung der Erstattung im Krankheitsfall; • Wenn die versicherte Person erkrankt, kann kein höherer Selbstbehalt als 300 EUR pro Jahr verlangt werden; • Vorerkrankungen müssen eingeschlossen sein; • Keine Kündigungsklausel bei Erreichen eines bestimmten Alters, Änderung der Aufenthaltsgenehmigung oder Verlust der Aufenthaltsgenehmigung; • Der Versicherungsschutz darf keine zeitliche Begrenzung haben (oder muss automatisch erneuert werden) *
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