Vom Auswärtigen Amt
“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei Ausbildungsvisa wird in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Ausbildungsort eingeholt; eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Unvollständige Antragsunterlagen können die Bearbeitungsdauer verlängern oder zur Ablehnung führen. Falsche oder unvollständige Angaben können ein Ausweisungsinteresse begründen.”
Was Sie brauchen
- Sie müssen einen Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Ausbildungsbetrieb, einen Nachweis zur Berufsschule (Berufsschulvertrag, Schulplatzvormerkung, Anmeldebestätigung oder IHK-/HWK-Eintragung), die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (mit Betriebsnummer), einen tabellarischen Lebenslauf in deutscher Sprache, ein Motivationsschreiben, Nachweise zur bisherigen Ausbildung, Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau (oder Nachweise zu einem vorgeschalteten Sprachkurs) und einen Finanzierungsnachweis (mind. 990 EUR/Monat brutto) vorlegen. Liegt eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde vor, verkürzt das die Bearbeitungszeit.
Checkliste
18 01
Antragsformular und Ausweisdokumente
- Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX") *
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
- Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02
Lebenslauf, Motivation und Bildungsnachweise
- Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf in deutscher Sprache *
- (Optional) Vorabzustimmung. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits vor Beginn des Visumverfahrens die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeholt haben, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Auslandsvertretung wesentlich. Ist ein vorgeschalteter ausbildungsvorbereitender Sprachkurs geplant, sollte dies in der Vorabzustimmung enthalten sein. Die Vorabzustimmung muss im Original vorgelegt werden. Ausnahme: Ist auf der Vorabzustimmung eine AZR-Nummer angegeben, ist eine Kopie ausreichend
- Motivationsschreiben. In einem selbst verfassten Schreiben sollten Sie darstellen, warum Sie eine Ausbildung in dem angegebenen Beruf absolvieren möchten. Beschreiben Sie auch, wie diese Ausbildung in Ihre bisherige Ausbildungs- und Berufsbiografie passt und welche Zukunftspläne Sie nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung haben *
- Nachweise zur bisherigen Ausbildung. Schulabschluss, ggf. zusätzliche Nachweise über bisherige Berufsausbildung oder Studium *
03
Ausbildungsvertrag und Berufsschule
- Ausbildungsvertrag. Ausbildungsvertrag mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb, inklusive Ausbildungsplan. Der Vertrag muss unterschrieben von allen Parteien zwingend im Original vorgelegt werden. Der Vertrag sollte vom Ausbildungsbetrieb gestempelt sein. Wenn der Ausbildungsvertrag bereits von der Berufsschule gestempelt wurde, muss der Stempelabdruck leserlich sein *
Nachweis zur Berufsschule — eines der folgenden Dokumente
- Berufsschulvertrag
- Schulplatzvormerkung bei der Berufsschule
- Anmeldebestätigung bei der Berufsschule
- Eintragungsbestätigung der IHK bzw. HWK — Bestätigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Deutschland, dass der Ausbildungsvertrag dort registriert ist
04
Beschäftigungsverhältnis
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Der Vordruck (Link: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) muss vom Ausbildungsbetrieb vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Auf der Erklärung muss unbedingt die Betriebsnummer angegeben sein *
05
Finanzierungsnachweis
a) Sperrkonto
- Eröffnung eines Sperrkontos
b) Verpflichtungserklärung
- Förmliche Verpflichtungserklärung. Im Einzelfall, wenn das Ausbildungsgehalt zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht
06
Sprachkenntnisse
- Sprachzertifikat. Sie benötigen Deutschkenntnisse, die mindestens dem Niveau B1 entsprechen. Anerkannt werden derzeit Zertifikate der folgenden Prüfungsanbieter: Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; Sprachzertifikate der telc GmbH; Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Ausnahme: Wenn der Ausbildung ein Sprachkurs in Deutschland vorgeschaltet ist, sind Kenntnisse auf einem niedrigeren Niveau ausreichend. In diesem Fall müssen Sie neben dem Sprachzertifikat Ihres aktuellen Niveaus Nachweise zu Ihrem Sprachkurs vorlegen *
- ggf. Nachweise zum Sprachkurs. Ist ein vorgeschalteter Sprachkurs Teil der Ausbildung, legen Sie dazu bitte eine Bestätigung vor. Daraus muss die Dauer des Sprachkurses hervorgehen, die Anzahl der Wochenstunden, um welche Art von Sprachkurs es sich handelt (allgemein oder berufsbezogen) und welches Zielniveau erreicht werden soll. Wenn dies nicht schon aus dem Arbeitsvertrag oder Ausbildungsplan hervorgeht, legen Sie bitte eine Bestätigung Ihres Ausbildungsbetriebs vor, dass der Sprachkurs als Teil der Ausbildung vorgesehen ist. Wenn es sich um einen BAMF-geförderten Sprachkurs handelt, sind für das Visumverfahren folgende Unterlagen zwingend vorzulegen: BAMF-Teilnahmeberechtigung; Vorabzustimmung der zuständigen ZAV
07
Krankenversicherung
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und bis zum Beginn der Ausbildung, bzw. für die gesamte Dauer des Sprachkurses *
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