Vom Auswärtigen Amt
“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Bei der Antragstellung werden die Deutschkenntnisse in einem kurzen Gespräch getestet. Reichen das Taschengeld und die Sachleistungen der Einsatzstelle nicht aus, kann die Auslandsvertretung im Rahmen der Antragsprüfung zusätzliche Finanzierungsnachweise (z.B. Sperrkonto) anfordern. Unvollständige Antragsunterlagen können die Bearbeitungsdauer verlängern oder zur Ablehnung führen.”
Was Sie brauchen
- Sie müssen einen Vertrag bzw. eine Vereinbarung über den Freiwilligendienst (mit Unterschriften je nach Programmart — beim Bundesfreiwilligendienst von Ihnen, dem BAFzA, der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. dem Träger; bei FSJ/FÖJ von Ihnen, dem Träger und ggf. der Einsatzstelle), einen Finanzierungsnachweis von mindestens 752 EUR/Monat (325 EUR Wohnkosten, 150 EUR Verpflegung, 277 EUR Taschengeld; Sachleistungen werden angerechnet), ein Motivationsschreiben mit beruflicher Perspektive nach dem Dienst, einen tabellarischen Lebenslauf, einen Reisepass, ein A1-Sprachzertifikat (Ausnahme: Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass keine Sprachkenntnisse bei Einreise erforderlich sind) und einen Krankenversicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer vorlegen.
Checkliste
9 01
Antragsformular und Ausweisdokumente
- Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular „VIDEX") *
- Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
- Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02
Freiwilligendienst-Unterlagen
- Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
- Motivationsschreiben. In einem selbstverfassten Schreiben erklären Sie, warum Sie sich engagieren wollen, welche Erwartungen Sie an den Freiwilligendienst in Deutschland haben und wie der Aufenthalt Ihnen für Ihre Zukunft nützen kann. Gehen Sie auch auf Ihre berufliche Perspektive nach dem Freiwilligendienst ein *
- Vertrag/Vereinbarung. Der Vertrag bzw. die Vereinbarung über den Freiwilligendienst muss im Original vorgelegt werden. Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein. Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein *
- Nachweis der Finanzierung. Sie müssen nachweisen, dass während des Aufenthalts in Deutschland Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Im Regelfall erhalten Sie von Ihrer Einsatzstelle ein Taschengeld, teilweise auch Unterkunft und Verpflegung. Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn den Freiwilligen 752 EUR im Monat plus kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich aus 325 EUR für Wohnkosten, 150 EUR für Verpflegung und 277 EUR für Taschengeld zusammen. Eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen (z.B. kostenlose Unterkunft) ist dabei möglich. Legen Sie eine Bestätigung vor, aus der klar hervorgeht, wie viel Taschengeld und welche sonstigen Leistungen Sie für Ihren Einsatz erhalten. Ausnahme: Wenn diese Informationen bereits im Vertrag bzw. der Vereinbarung über den Freiwilligendienst enthalten sind, muss keine zusätzliche Bestätigung vorgelegt werden. Hinweis: Wenn im Einzelfall das Taschengeld und die sonstigen Leistungen der Einsatzstelle nicht ausreichend sind, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, kann es erforderlich sein, dass Sie einen zusätzlichen Nachweis für den Fehlbetrag vorlegen, z.B. über ein Sperrkonto. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden Sie im Rahmen der Antragsprüfung kontaktiert *
- Sprachzertifikat. Sie müssen nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 besitzen. Anerkannt werden derzeit Zertifikate der folgenden Prüfungsanbieter: Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; Sprachzertifikate der telc GmbH; Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Bei Antragstellung werden im Rahmen eines kurzen Gespräches die Deutschkenntnisse getestet. Ausnahme: Wenn Sie eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers haben, dass Sie bei Einreise keine Sprachkenntnisse benötigen, müssen Sie kein Sprachzertifikat vorlegen
03
Krankenversicherung
- Krankenversicherung. Bitte legen Sie bereits bei Antragstellung Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für Ihren gesamten geplanten Aufenthalt vor *
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