Tourismus
Kurzfristiger touristischer Aufenthalt in Deutschland oder im Schengen-Raum, bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums. Die Genehmigung hängt vom Nachweis enger Bindungen an das Heimatland und ausreichender finanzieller Mittel ab.
Besuch bei Familie/Freunden
Kurzfristiges Schengen-Visum zum Besuch von Familie oder Freunden in Deutschland oder im Schengen-Raum, bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums. Die Genehmigung hängt vom Nachweis enger Bindungen an das Heimatland, ausreichender finanzieller Mittel und einer überprüfbaren Beziehung zum Gastgeber ab.
Geschäftsreise / Messe / Kongress
Kurzfristiges Schengen-Visum für Geschäftsreisen, Messen oder Kongresse in Deutschland oder im Schengen-Raum, bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums. Bestätigte Messeaussteller erhalten ein gebührenfreies Visum.
Sport und Kultur
Kurzfristiges Schengen-Visum zur Teilnahme an Sport- oder Kulturveranstaltungen in Deutschland oder im Schengen-Raum, bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums. Die Genehmigung hängt vom Nachweis der Veranstaltungseinladung, ausreichender Mittel und enger Bindungen an das Heimatland ab.
Reisen mit Dienst- oder Diplomatenpässen
Kurzfristiges Schengen-Visum für Delegationsmitglieder, die mit vietnamesischen Dienst- oder Diplomatenpässen zu offiziellen Besprechungen, Konsultationen oder institutionellen Besuchen in Deutschland oder im Schengen-Raum reisen, bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums. Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird empfohlen, ist für diesen Visumtyp jedoch nicht verpflichtend.
Medizinische Behandlung
Kurzfristiges Schengen-Visum zur medizinischen Behandlung in Deutschland oder im Schengen-Raum, bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums. Die Genehmigung hängt von einem bestätigten Termin bei einem deutschen Krankenhaus oder Arzt, dem Nachweis der Kostenübernahme sowie enger Bindungen an das Heimatland ab.
Kurzfristiger Sprachkurs / Studium (bis zu 90 Tage)
Kurzfristiges Schengen-Visum für einen Sprachkurs oder ein Kurzzeitstudium in Deutschland oder im Schengen-Raum, bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums. Die Genehmigung hängt von einer bestätigten Kurseinschreibung, einem ausreichend gefüllten Sperrkonto (oder Stipendium / Verpflichtungserklärung) und enger Bindungen an das Heimatland ab.