VISAHJELP

Ausbildungsplatzsuche (bis 25 Jahre) und Arbeitsplatzsuche

Nationales Visum zur Einreise nach Deutschland mit dem Ziel, einen Ausbildungsplatz oder eine Beschäftigung zu suchen (Aufenthaltstitel zur Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche nach § 17 AufenthG für Ausbildungsplatzsuchende bis 25 Jahre, sowie nach den allgemeinen Vorschriften des AufenthG zur Arbeitsplatzsuche für anerkannte Fachkräfte). Bewerber:innen kommen über drei Wege in Betracht: mit anerkannter akademischer Ausbildung, mit anerkannter Berufsausbildung, oder als Ausbildungsplatzsuchende:r unter 25 Jahren mit Hochschulzugangsberechtigung oder Abschluss einer deutschen Auslandsschule. Sprachkenntnisse auf B1-Niveau sind grundsätzlich erforderlich, sofern eine anerkannte Berufsausbildung vorliegt; bei anerkannter akademischer Ausbildung sind sie nicht verpflichtend, erhöhen aber die Plausibilität des Antrags.

ZULETZT GEPRÜFT · 2026-05-02 QUELLE: Auswärtiges Amt · Unabhängig · nicht angeschlossen

Vom Auswärtigen Amt

“Die Visumentscheidung trifft die deutsche Auslandsvertretung in Vietnam. Hinweis: Bei Antragstellenden ab 45 Jahren muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Legen Sie bereits bei Antragstellung geeignete Nachweise zur Alterssicherung vor (z. B. Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen).”
— Auswärtiges Amt · Deutsche Auslandsvertretungen

Was Sie brauchen

  • Sie müssen ein selbstverfasstes Motivationsschreiben (Tätigkeits- bzw. Ausbildungsbereiche, Bewerbungen, geplante Unterkunft), den Qualifikationsnachweis entsprechend Ihrer Kategorie — entweder Abschluss mit ANABIN-Auszügen für Abschluss und Hochschule (jeweils „H+"), oder Ausbildungszeugnis mit Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle in Deutschland, oder Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung bzw. Abschluss einer deutschen Auslandsschule (für Ausbildungsplatzsuchende unter 25) — sowie einen Finanzierungsnachweis (Sperrkonto mit monatlich 1 027 € oder förmliche Verpflichtungserklärung mit Bonitätsnachweis und Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche" bzw. „Ausbildungsplatzsuche") vorlegen. Hinzu kommen ein tabellarischer Lebenslauf, ein Reisepass, biometrische Passfotos und ein Krankenversicherungsschutz für mindestens drei Monate ab dem gewünschten Einreisetag. Sprachkenntnisse auf B1-Niveau sind grundsätzlich erforderlich, sofern eine anerkannte Berufsausbildung vorliegt; bei akademischer Ausbildung sind sie nicht verpflichtend.

Checkliste

13
01

Antragsformular und Ausweisdokumente

  • Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller unterschriebenes Antragsformular für nationale Visa (Online-Antragsformular, VIDEX) *
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45 mm x 35 mm) (Fotomustertafel). Bitte kleben Sie nur ein Passfoto auf das Antragsformular auf und legen Sie das zweite lose bei *
  • Gültiger Reisepass (oder anerkanntes Passersatzdokument) *
02

Lebenslauf und Motivation

  • Tabellarischer und lückenloser Lebenslauf. Insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung bzw. Berufstätigkeit *
  • Selbstverfasstes Motivationsschreiben. Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, für welche Arbeits- bzw. Ausbildungsbereiche und -stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen oder bereits beworben haben, und welche Unterkunft Sie nutzen werden *
03

Qualifikationsnachweise

a) Mit akademischer Ausbildung

  • Qualifikationsnachweis bei akademischer Ausbildung. Abschlusszeugnis und Auszüge aus der Datenbank ANABIN (Abschluss und Hochschule getrennt, beide müssen als „H+" gelistet und der Abschluss bei der Hochschule aufgeführt werden) und ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrung

b) Mit Berufsausbildung

  • Qualifikationsnachweis bei Berufsausbildung. Zeugnis Ihrer Ausbildung und Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle in Deutschland sowie ggf. Nachweise über bisherige Berufserfahrung. Die zuständige Stelle und weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier: www.anerkennung-in-deutschland.de

c) Ausbildungsplatzsuchende (bis 25)

  • Qualifikationsnachweis bei Ausbildungsplatzsuchenden. Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung oder Abschluss einer deutschen Auslandsschule
04

Sprachkenntnisse

  • Sprachzertifikat. Sie müssen grundsätzlich Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen, sofern Sie über eine anerkannte Berufsausbildung verfügen. Den Nachweis erbringen Sie durch ein anerkanntes Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters. Dies trifft derzeit für folgende Sprachzertifikate zu: • Sprachzertifikate des Goethe-Instituts e.V.; • Sprachzertifikate der telc GmbH; • Sprachzertifikate des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD); • „TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Prüfungsniveau erst ab Stufe B2 GER); • Sprachzertifikate des ECL Prüfungszentrums. Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Bitte beachten Sie außerdem, dass im Falle des Ablegens der Prüfung in Form von verschiedenen Modulen alle Modulprüfungen bei einem Prüfungsanbieter abgelegt worden sein müssen. Das Ablegen verschiedener Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend. Ausnahme: Wenn Sie eine anerkannte akademische Ausbildung haben, ist der Nachweis relevanter Sprachkenntnisse nicht verpflichtend, erhöht aber die Plausibilität des Visumantrags
05

Nachweis der Finanzierung

Sperrkonto

  • Sperrkonto mit einem monatlichen Guthaben von 1 027 € für die Dauer des geplanten Aufenthalts. Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto/375488

Verpflichtungserklärung

  • Förmliche Verpflichtungserklärung eines Sponsors in Deutschland. Die Verpflichtungserklärung muss bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Sponsors abgegeben werden und den Aufenthaltszweck „Arbeitsplatzsuche" bzw. „Ausbildungsplatzsuche" klar erkennen lassen. Akzeptiert werden nur Verpflichtungserklärungen mit dem Vermerk „Bonität nachgewiesen"
06

Krankenversicherung

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Einreise gültig ab dem gewünschten Einreisetag und für eine Dauer von mindestens drei Monaten *
07

Weitere Vorbereitung (optional)

  • (Optional) Weitere Nachweise zu bereits erfolgten Vorbereitungen zur Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche, z. B. Einladungen zu Bewerbungsgesprächen

Melden Sie sich an und schalten Sie frei, um die vollständigen Hinweise zu jedem Punkt zu sehen.